Fotoarchiv
Willkommen im Fotoarchiv der DZB Leipzig!
Unser digitales Fotoarchiv zeigt Ihnen aktuelles Bildmaterial der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig [DZB], das in Druckqualität vorliegt.
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Pressefotos
Die Hörbüchproduktion in der DZB Leipzig erfolgt in den Aufnahmestudios der DZB Leipzig. Von ausgebildeten Sprechern, meist Schauspielern oder Rundfunksprechern werden die Bücher vollständig und genau nach Vorlage des Buches aufgesprochen.
Seit 1999 bietet die DZB Leipzig einen Beratungsdienst für blinde und sehbehinderte Anwender. Der selbst blinde Experte Ulrich Jander (im Bild: 2.v.r.) gibt Unterstützung am Telefon oder persönlich sowie schriftlich.
Mit Hörbüchern im DAISY-Format bietet die DZB Leipzig ein digital zugängliches Hörbuchformat. Gehört werden Bücher im DAISY-Format zumeist auf speziellen Abspielgeräten.
Seit 1956 werden in der DZB Leipzig Hörbücher aller Genres produziert. Seit 2010 werden die Hörbücher ausschließlich im nutzerfreundlichen DAISY-Format angeboten.
Für die Frühförderung eines blinden oder sehbehinderten Kindes werden in der DZB Leipzig Reliefkinderbücher mit zeilengenauem Schwarzdruck angeboten. So können sehende Eltern gemeinsam mit ihrem Kind lesen.
Im Gebäude der heutigen DZB Leipzig wurde 1912 die "Höhere Israelitische Schule" eingeweiht. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Unterricht fiel die Schule dem Nationalsozialismus zum Opfer. Seit 1954 ist das Gebäude Sitz der DZB Leipzig.
Die DZB Leipzig bietet einen Rund-um-Service per Fernleihe. Nutzer teilen ihre Wünsche mit und erhalten die Bücher auf CDs oder in Koffern kostenlos nach Hause geliefert.
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Die Fotos sind zur Verwendung für alle mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig [DZB] in Verbindung stehenden Veröffentlichungen kostenlos nutzbar. Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Bei Veröffentlichungen ist als Quelle die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig [DZB] zu nennen. Die gewerbliche Nutzung der Fotos ist untersagt.
Vor jeder Veröffentlichung im Druck ist der DZB Leipzig gemäß §25 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBl., S. 217) ein vollständiges Belegexemplar mit dem veröffentlichten Bildmaterial unaufgefordert und kostenlos zu Verfügung zu stellen.
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